"Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer aus anderen als medizinischen Gründen ihre vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit, bleibt für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit die während der Versicherungsdauer höchste vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit maßgebend (Teilzeitklausel). Alle anderen Regelungen dieser Bedingungen (z.B. die Prüfung auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, und die damit verbundene Lebensstellung) bleiben hiervon unberührt. Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten sind uns vorzulegen.
Entsprechendes gilt, wenn die Arbeitszeitreduktion vom Arbeitgeber angeordnet wird (z. B. Kurzarbeit).
Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung als Schülerin/Schüler oder als Studentin/Student ab, ist diese Tätigkeit eine Vollzeittätigkeit mit 40 Wochenarbeitsstunden."
Sehen Sie anhand der Beispiele, welche Vorteile die Teilzeitklausel bringt.
Berechnen Sie schnell und einfach die Vorteile der Teilzeitklausel.
Die Teilzeitklausel aus versicherungsrechtlicher Sicht eines renommierten Experten ...
Wie ein BU-Sachverständiger eine Teilzeitklausel bewertet …
Guter Rat: „Ohne Teilzeitklausel sollte man nicht planen!“
Julia (38) hat nach der Geburt Ihrer zweiten Tochter Amelie Ihre Arbeitszeit als angestellte Immobilienkauffrau reduziert, um mehr für Ihre Familie da zu sein. Doch Arbeit und Familie immer unter einen Hut zu bekommen und allen gerecht zu werden, fällt ihr zunehmend schwerer. Und Ihre Eltern forderten Sie aufgrund deren Alters auch mehr ein.
Julia hat als Vollzeitangestellte mit 40 Stunden die Woche eine BU abgeschlossen. Wegen ihrer Elternzeit hat Sie Ihre Arbeitszeit einige Jahre nach Abschluss der BU auf 20 Stunden pro Woche reduziert. Aufgrund der geschilderten Belastung wird Sie während dieser Zeit BU und kann nur noch 12 Stunden die Woche arbeiten.
Ohne Teilzeitklausel würde sie nun auf 20 Stunden geprüft und wäre damit nicht zu 50% BU!
Mit der BU der Condor mit Teilzeitklausel würde Julia im BU-Fall auf Ihre höchste nachgewiesene Arbeitszeit während der Vertragslaufzeit – also 40 Stunden geprüft werden und wäre damit zu über 50 % BU.
Christina (45) pflegte ihre pflegebedürftige Mutter Gisela (85). Dafür nahm Sie die gesetzliche Pflegezeit in Anspruch und ging dadurch für einige Jahre in Teilzeit. Die Zeit war sehr anstrengend und die Pflege ihrer Mutter belastete Christina zunehmend: Selbst in den Nächten wurde Sie gefordert und die Doppelbelastung aus Pflege ihrer Mutter und Teilzeit war immens.
Christina hat vor einigen Jahren während der Kindererziehung ihre wöchentliche Arbeitszeit bereits von 40 auf 35 Stunden reduziert. Zu diesem Zeitpunkt hat sie eine BU abgeschlossen. Wegen der Pflege ihrer Mutter reduzierte sie erneut auf nunmehr 20 Stunden die Woche und wird leider kurz darauf berufsunfähig. Ihr sogenanntes Restleistungsvermögen beträgt nur noch 15 Stunden die Woche.
Ohne Teilzeitklausel würde sie nun auf 20 Stunden geprüft und wäre damit nicht zu 50 % BU!
Mit der BU der Condor mit Teilzeitklausel würde Christina im BU-Fall auf Ihre höchste nachgewiesene Arbeitszeit während der Vertragslaufzeit – also 35 Stunden geprüft werden und wäre damit zu über 50 % BU.
wöchentliche Arbeitszeit
Stunden pro TagStunde pro Tag
wöchentliche Arbeitszeit
Stunden pro TagStunde pro Tag
aufgrund Erkrankung
Stunden pro TagStunde pro Tag